BVerwG kippt Reisekosten-Praxis in BW

Veröffentlicht am 24. Oktober 2018

BLV begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zu Klassenfahrten. Langjährige Forderung des BLV auf volle Reisekostenerstattung erfüllt. Weitere Fragen zur Arbeitszeit und zu Ruhezeiten ungeklärt.

Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des Bildungsauftrages. „Viele Lehrerinnen und Lehrer empfinden dies genauso und haben daher viele Jahre lang ihre Reisekosten aus der eigenen Tasche bezahlt“ stellt der BLV-Vorsitzende Herbert Huber fest. Bisher bekamen viele Lehrkräfte nur einen Teil Ihrer Reisekosten erstattet. Der BLV fordert seit langem genügend Geld für Klassenfahrten zur Verfügung zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nun festgestellt, dass Reisekosten in vollem Umfang zu gewähren sind.

Der BLV fordert vom Land schnell genügend Finanzmittel bereitzustellen, ansonsten werden weniger Klassenfahrten stattfinden. Zusätzlich fordert der BLV vom Land die Nachzahlung der in der Vergangenheit unzulässig gekürzten Reisekosten. „Es ist traurig, dass mal wieder Richter den Lehrkräften zu ihrem Recht verhelfen müssen“ so Herbert Huber  heute in Stuttgart. Neben den Reisekosten gilt es auch die Fragen rund um die Arbeitszeit besonders für Teilzeitkräfte und die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten auf Klassenfahrten zu klären. „Hierzu erwarten wir zeitnah Gespräche und einen konkreten Umsetzungsplan, reine Lippenbekenntnisse sind uns zu wenig“, so der BLV-Vorsitzende abschließend.

Die komplette Pressemitteilung lesen Sie hier.

Veröffentlicht am 24. Oktober 2018

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