BLV fordert dringend benötigte Entlastungen für die Schulleitungen an den Beruflichen Schulen
Veröffentlicht am 30. Oktober 2020
Das vom Kultusministerium bereits 2018 vorgestellte Entlastungskonzept für Schulleitungen wurde leider bis heute an den Beruflichen Schulen nicht umgesetzt.
In einem offenen Brief appellierte der BLV-Vorsitzende Thomas Speck an Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann:
„Schulleitungsteams ächzen unter erheblich gestiegenem Verwaltungsaufwand und vermissen dringend benötigte Entlastungen. Die Arbeitszeiten liegen weit jenseits dessen, was noch als gesund bezeichnet werden kann.“
- Die Arbeitszeiten der Schulleitungsteams sind zu hoch
- BLV fordert zeitnah dringend benötigte Entlastungen
- Der Verschleiß der Schulleitungen ist grob fahrlässig
Neben den bisherigen Aufgaben gilt es Kontaktlisten zu erstellen, ständig müssen Unterrichte und Abschlussprüfungen neu verteilt und geplant werden, die Koordination mit Ordnungs- und Gesundheitsämtern soll zeitnah erledigt werden, ständige Erreichbarkeit 24/7 wird vorausgesetzt. Zudem rauben die sensible Führung des Kollegiums in dieser Zeit sowie das Filtern und Kommunizieren der unzähligen Verordnungen wertvolle Arbeitszeit.
„Nehmen Sie endlich auch die Schulleitungen an den Beruflichen Schulen in den Blick und stellen Sie zeitnah dringend benötigte Entlastungen bereit“, fordert Thomas Speck.
Das geforderte Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Leitungszeit, Aufhebung der Mindestunterrichtsverpflichtung der Schulleitungen, Senkung der Unterrichtsverpflichtung für Abteilungsleiter bzw. der Ausbau der Abteilungsleiterstellen, Koordinatoren für Innovation und Digitalisierung, Rücknahme der Kürzungen beim Entlastungskontingent, Einstellung von Verwaltungsassistenten für Statistik und Schulverwaltungsprogramme, das Aussetzen der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche und die möglichst frühzeitige Information zu Neuregelungen und Verordnungen der Schulverwaltung.
„Es ist kurz vor 12! Die Schulleitungen, die das stets rotierende Zahnrad zwischen Kultusministerium und Unterricht sind, so zu verschleißen ist grob fahrlässig“, stellt Thomas Speck abschließend fest.
Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung.
Veröffentlicht am 30. Oktober 2020