Beamtenbesoldung soll rückwirkend steigen
Veröffentlicht am 19. Oktober 2017
Landesregierung reagiert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: keine sozial gestaffelte Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung mehr.
Die Landesregierung hat die sozial gestaffelte Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2017/2018 gekippt. Anlass dafür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017, mit dem die Karlsruher Verfassungshüter eine gestaffelte Besoldungsanpassung in Sachsen aus dem Jahr 2008 als grundgesetzwidrig eingestuft haben. Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) war frühzeitig in Gespräche eingebunden.
Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) wurde frühzeitig informiert, da mit diesem Vorhaben in die im Frühjahr zwischen Landesregierung, dem BBW und dem Richterbund ausgehandelte Vereinbarung eingegriffen wird. Jedoch wurde über die Vorüberlegungen Stillschweigen vereinbart.
Die Vereinbarung vom Frühjahr sah neben anderem eine Übertragung des Tarifergebnisses mit 1,8 Prozent in 2017 und 2,675 Prozent in 2018 vor, jeweils gestaffelt nach Besoldungsgruppen um zwei, vier beziehungsweise fünf Monate verschoben. Jetzt sollen die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger aller Besoldungsgruppen rückwirkend zum 1. März 2017 sowie zum 1. Juli 2018 einheitlich angehoben werden. Ab Besoldungsgruppe A10 gibt es damit in diesem Jahr Nachzahlungen. Um niemand gegenüber der Vereinbarung mit dem BBW und dem Richterbund schlechter zu stellen, soll es im März 2018 Einmalzahlungen von 400 Euro für die unteren und 100 Euro für die mittleren Besoldungsgruppen geben.
Nach Bekanntwerden des Regierungsvorhabens, das das Land zusätzlich 40 Millionen Euro kostet, erklärte BBW-Chef Volker Stich, der BBW stand und stehe zum Gesamtpaket der Besoldungsrunde 2017/18: Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung, Übernahme des Tarifergebnisses mit zeitlicher Verzögerung mit dem BW-Bonus für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Versorgungsempfänger. Mit der jetzt im Gesetzesverfahren modifizierten, verfassungsfesten Lösung habe niemand weniger, aber alle am Ende von 2018 etwas mehr. Dennoch plädiert der BBW nach wie vor für ein Vorziehen des einheitlichen Termins im Jahr 2018.
Der BBW wird heute Details des Gesetzesverfahrens mit Spitzenvertretern des Finanzministeriums erörtern, bevor dieses am Donnerstag (19.10.2017) im Finanzausschuss beraten wird. Laut Plan soll es bereits nächste Woche vom Landtag verabschiedet werden. (Quelle bbw)
Veröffentlicht am 19. Oktober 2017