Ärger mit verzögerten Beihilfeanträgen – Was kann man tun?
Veröffentlicht am 9. Oktober 2024
Seit Wochen häufen sich bei uns im Verband die Anfragen und Beschwerden bezüglich der Beihilfe. Die regulären Bearbeitungszeiten werden offiziell mit „durchschnittlich ca. 7 Wochen“ angegeben.
Schön, wenn es schneller geht – ärgerlich aber, wenn es sich verzögert. Das passiert mittlerweile immer häufiger, oft mit Wartezeiten über drei Monate. Wenn es dann noch um größere Summen geht, die verauslagt wurden, ist der Ärger verständlicherweise groß.
Hier einige Möglichkeiten, um die Verzögerung zu vermeiden oder darauf zu reagieren:
- Das LBV – dem das Problem bekannt ist – gibt mittlerweile selbst Tipps:
- zur Seite des LBV
- Reichen Sie Ihre Beihilfeanträge elektronisch über die App „Beihilfe BW“ oder über den Beihilfeantrag online (BHO) im Kundenportal des LBV ein, da viele Belege heute automatisch verarbeitet werden können.
- Nutzen Sie bei größeren Summen die Direktabrechnung. Siehe:
- Vordruck 302a
- Den Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrags können Sie im Kundenportal über den Reiter „Beihilfe“ und die dortige Auswahlmöglichkeit „Bearbeitungsstand“ nachverfolgen.
- Bei Bearbeitungszeiten über drei Monate ist die Androhung einer sog. „Untätigkeitsklage“ möglich. BLV-Mitglieder können sich hierbei kostenlos von den Rechtsanwälten des Deutschen Beamtenbundes (dbb) unterstützen lassen. Hierfür sollten sich unsere Mitglieder bitte einfach an die BLV-Geschäftsstelle wenden.
- Schreiben Sie einfach einmal der/dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises und beschweren Sie sich dort. Denn der Landtag hat die Möglichkeit, das LBV finanziell und damit personell auskömmlich auszustatten. Wenn genügend Beschwerden bei den Abgeordneten eingehen, könnte auch dies eine Verbesserung der Situation bewirken.
- Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns noch eine Nachricht des LBV dahingehend, dass unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort sogenannte „qualifizierte Beihilfe-Abschläge“ ausbezahlt würden. Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Regelmäßig befinden sich der BLV und sein Dachverband, der Beamtenbund BW (bbw), im gegenseitigen Austausch. Bei allen Verbänden gehen die berechtigten Klagen betroffener Mitglieder ein und gemeinsam versuchen wir, auch auf verbandspolitischem Wege, Druck auf die Entscheidungsträger /-innen in Verwaltung und Politik aufzubauen.
Fazit: Insgesamt ist es schwierig, erfolgreich etwas zu unternehmen, da das LBV schlicht nicht über das erforderliche Personal verfügt. Nach offiziellen Angaben ist die Anzahl der beim LBV eingegangenen Beihilfeanträge in den letzten 5 Jahren von rund 1,4 Mio. auf über 2,0 Mio. pro Jahr angewachsen. Die oben dargestellten Wege sind die Möglichkeiten, die wir im Moment sehen.
Veröffentlicht am 9. Oktober 2024