Reisekosten bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Veröffentlicht am 25. Oktober 2018
Konkrete Hilfe: Hier finden Sie Widerspruchsformulare und weitere Informationen. Der BLV fordert volle Auszahlung für bereits gekürzte Reisekostenerstattungen.
Der BLV rät Lehrerinnen und Lehrern, die im Rahmen der Sechs-Monats-Frist (gerechnet ab dem Tag nach Beendigung der außerschulischen Veranstaltung) bisher noch keine Reisekosten für außerschulische Veranstaltungen abgerechnet haben, diese in vollem Umfang geltend zu machen. Sollten die Reisekosten nicht in vollem Umfang gewährt werden, sollten Lehrkräfte gegen diesen Bescheid mit dem Verweis auf das BVerwG-Urteil vom 23.10.2018 Widerspruch einlegen. Widerspruch sollte auch gegen bereits ergangene Reisekostenbescheide für Reisen innerhalb der vergangenen sechs Monate eingelegt werden, auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Eine Musterformulierung finden Sie weiter unten.
BLV-Information zum Widerspruch bei Reisekosten
BLV-Widerspruchsmuster zur Reisekostenerstattung
Veröffentlicht am 25. Oktober 2018