Der BLV wirkt!
Quelle: ©AndreyPopov via Canva.com
Veröffentlicht am 27. November 2025
Riesenerfolg im Kampf um eine amtsangemessene Besoldung!
Das Land BW erlässt ab sofort keine weiteren Widerspruchsbescheide!
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat beschlossen, die Bearbeitung aller Widersprüche gegen das Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Änderungsgesetz 2024/2025 vorerst auszusetzen.
Hintergrund ist eine neue Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und -beamten für die Jahre 2008–2020. Das Gericht hat diese Besoldung weitgehend als verfassungswidrig bewertet und dabei neue, weiterentwickelte Prüfkriterien für die amtsangemessene Alimentation festgelegt.
Diese neuen Maßstäbe gelten nicht nur für Berlin, sondern für alle Bundesländer. Deshalb hat unser Dachverband, der Beamtenbund BW (BBW) die Landesregierung und das Finanzministerium aufgefordert, die Besoldung in Baden-Württemberg anhand der neuen Kriterien zu überprüfen – und bis dahin keine ablehnenden Widerspruchsbescheide mehr zu erlassen, um unsere Mitglieder nicht zu unnötigen Klagen zu drängen.
Das Finanzministerium reagierte und kündigte an, die BVerfG-Entscheidung umfassend zu prüfen. Da die neuen Vorgaben komplex sind, wird die Bewertung etwas Zeit benötigen. Erst danach kann entschieden werden, ob und welche Änderungen für die Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg notwendig werden.
Für unsere BLV-Mitglieder bedeutet das:
- Das Land erlässt ab sofort keine weiteren Widerspruchsbescheide zur amtsangemessenen Alimentation
- Dadurch werden Mitglieder ab sofort nicht mehr „in die Klage gezwungen“
- BLV und BBW klären umgehend, welche Auswirkungen das auf die den Mitgliedern bereits vorliegenden Widerspruchsbescheide hat
- BLV und BBW klären umgehend, welche Auswirkungen das auf bereits eingelegte Klagen hat
- Eine Neubewertung der Besoldung für alle Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg ist möglich, aber noch nicht absehbar.
Über neue Entwicklungen informieren wir unsere Mitglieder umgehend – insbesondere über unsere BLV-Webseite.
Veröffentlicht am 27. November 2025