Job-Bike auch für Tarifbeschäftigte
Veröffentlicht am 24. April 2023
Auch Tarifbeschäftigte haben künftig die Möglichkeit ein Job-Bike zu erwerben. Aktuell befindet sich das Land noch in der Ausschreibungsphase. Die Vor- und Nachteile eines Job-Bikes sind jedoch abzuwägen.
Das Land Baden-Württemberg möchte den Erwerb eines Job-Bikes auch für Tarifbeschäftigte unterstützen und befindet sich dafür in der europäischen Ausschreibungsphase, sodass die Landesbeschäftigten noch etwas Geduld haben müssen. Das Land würde dann ein Job-Bike bis zu einem Wert von rund 11.000 Euro fördern.
Prozedere:
Der Interessent schließt zuerst einen Rad-Leasing-Vertrag für ein Job-Bike ab und zahlt eine monatliche Nutzungsgebühr für das Rad. Der Vertrag gilt 36 Monate. Die Versicherungsbedingungen beinhalten meist auch eine Vollkaskoversicherung und das Rad muss nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder zurückgegeben werden. Von den Vertragsbedingungen hängt es ab, ob eine Kaufmöglichkeit besteht.
Finanzierung:
Die Leasingraten werden bei der Gehaltsabrechnung und vom Bruttogehalt abgezogen. Dies wirkte sich bei den Beamten steuermindernd aus, da von ihren Bezügen nur die Lohnsteuer abgezogen wird. Bei den Tarifbeschäftigten reduziert sich durch die Leasingrate das zu versteuernde Einkommen. Von diesem werden aber nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sowie die Betriebsrente (VBL) abgezogen.
So hat es in der aktiven Beschäftigungsphase Vorteile, weil die Sozialversicherungsbeiträge geringer sind, doch spätestens in der Ruhestandsphase wird deutlich, dass die Leasingraten die Alters- und Betriebsrente (geringfügig, aber doch!) reduziert haben.
Die Höhe der finanziellen Auswirkungen muss im Einzelfall geprüft werden. Jede tarifbeschäftigte Lehrkraft sollte die Vor- und Nachteile eines Job-Bikes für sich abwägen.
Veröffentlicht am 24. April 2023