Der BLV informiert: Mögliche Ansprüche bis 31.12.2018

Veröffentlicht am 17. Dezember 2018

Weitere Widersprüche zu Besoldung und Beihilfe könnten Erfolg haben. In folgenden Fällen raten wir vorsorglich Widerspruch einzulegen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur abgesenkten Eingangsbesoldung könnte möglicherweise Auswirkungen auf weitere beamtenbezogene Verschlechterungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 haben. Ausführliche Erklärungen finden Sie im BLV-Infoschreiben zum Haushaltsbegleitgesetz.

In folgenden Fällen raten wir ggf. Widerspruch bis 31.12.2018 einzulegen

  • Absenkung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und
    eingetragene Lebenspartner von 18.000 € auf 10.000 €.
  • Einheitlicher Beihilfebemessungssatz von 50 % für ab dem 1.1.2013 eingestellte
    Beamtinnen und Beamte
  • Erhöhung der Kostendämpfungspauschale
  • Begrenzung der Beihilfefähigkeit von zahntechnischen Leistungen auf 70 %
    Betroffen können alle Beamtinnen und Beamten sein.
  • Abschaffung der vermögenswirksamen Leistungen im gehobenen und höheren
    Dienst

Im Login-Bereich für BLV-Mitglieder finden Sie eine BLV-Vorlage für Ihren Widerspruch („Musterschreiben Haushaltsbegleitgesetz“):

Unter „Mitgliederservice“ der Link „Formulare“, dann unter „Musterschreiben“ steht das „Musterschreiben Haushaltsbegleitgesetz“ zum Download zur Verfügung.

Bei der Aufzählung der vorgenommenen Sparmaßnahmen im Musterschreiben können die Maßnahmen, von denen Sie als Mitglied definitiv nicht betroffen sind, herausgestrichen werden. Soweit Unsicherheit über die Betroffenheit besteht, empfehlen wir, die entsprechenden Punkte im Musterschreiben zu belassen.

Lesen Sie weiter: BLV-Infoschreiben zum Haushaltsbegleitgesetz

Veröffentlicht am 17. Dezember 2018

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