Rechtsschutz

Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz exklusiv für Mitglieder, beispielsweise:

  • Wurde meine Besoldung/mein Entgelt richtig berechnet?
  • Mein Beihilfeantrag wurde abgelehnt – zu Recht?
  • Ich möchte früher in den Ruhestand/die Rente; welche Möglichkeiten gibt es?
  • Wer formuliert meine Klage vor dem Verwaltungsgericht?

Diese und ähnliche Fragen erreichen den BLV tagtäglich.

 

Aber wie funktioniert der Rechtsschutz beim BLV eigentlich?

1. Kontaktaufnahme und Erstberatung

Zunächst nimmt die Geschäftsstelle die jeweiligen Sachverhalte – telefonisch, schriftlich oder per E-Mail – entgegen. Hierbei erhält jedes Mitglied – je nach individueller Fallkonstellation – eine erste rechtliche Einschätzung, eine bereits abschließende Beratung und/oder die Vermittlung eines für den Einzelfall spezialisierten Ansprechpartners. Besonders wichtig ist im Rahmen dieser Erstberatung die Prüfung, ob in Kürze eine Frist abzulaufen droht.

2. Beratung durch BLV-Experten

Als weitere Unterstützungsleistung bieten wir jedem Mitglied die Möglichkeit, sich von unseren kompetenten ehrenamtlichen Kolleginnen beraten zu lassen. In den Reihen des BLV haben wir eine Vielzahl von Beraterinnen, die in ihrem jeweiligen Spezialgebiet über ein enormes Fachwissen verfügen – zum Teil auf jahrzehntelanger Erfahrung beruhend. Zudem verfügen sie über die oftmals erforderlichen Kontakte zu den Ansprechpartnern in den Regierungspräsidien.

3. Beratung durch Rechtsanwälte

Nicht zuletzt gehört die rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung zu den zentralen Leistungen für unsere Mitglieder.

Im „Dienstleistungszentrum Süd-West“ des „DBB – Beamtenbund Tarifunion“ in Mannheim stehen unseren Mitgliedern mehrere spezialisierte Rechtsanwälte in rechtlichen Angelegenheiten fachkundig zur Seite. Soweit die betreffende Angelegenheit im derzeitigen oder früheren dienstlichen Zusammenhang steht, erfolgt eine umfassende Beratung des Mitglieds.

Zudem übernimmt der DBB die prozessuale, anwaltliche Vertretung in einem Verwaltungs- bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren.

4. Kostenübernahme

Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz gemäß DBB Rahmenrechtsschutzordnung sind für alle Mitglieder kostenlos. Wir bitten um Verständnis, dass die Kosten für die Inanspruchnahme eines vom Mitglied frei beauftragten Rechtsanwaltes vom BLV nicht erstattet werden können.

Voraussetzung ist stets, dass Sie bereits bei der Entstehung eines Rechtsschutzfalles Mitglied im BLV sind.

 

Mitglieder finden unter Formulare/Anleitungen weitere Informationen wie die Rechtsschutz-Checkliste oder das Antragsformular auf Rechtsschutz.

Bitte wenden Sie sich bei eventuellen Fragen an unseren Justiziar und Geschäftsführer:

Herr Gerhard Fechner, Tel.-Nr.: 0711 489 837-0 oder per E-Mail: g.fechner@blv-bw.de

 

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