Neue Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamte

Veröffentlicht am 13. Dezember 2015

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 ist der § 68 Absatz 6 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg  ergänzt worden.

Die Neuregelung stellt eine Ausnahmeregelung für Notlagen dar, lesen sie weiter:

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Veröffentlicht am 13. Dezember 2015

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