Abgesenkte Eingangsbesoldung endet 2017 – Anträge aufrechterhalten!
Veröffentlicht am 24. März 2017
Auch wenn die Absenkung der Eingangsbesoldung zum 31.12.2017 endet, sollten bis dahin Betroffene ihre Anträge auf eine ungekürzte Besoldung aufrechterhalten bzw. einen Antrag stellen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die BLV-Geschäftsstelle beantwortet unseren Mitgliedern gerne individuelle Fragen.
BLV-Informationsschreiben zur abgesenkten Eingangsbesoldung_23.03.2017
BLV-Musterantrag abges. Eingangsbesoldung 23.03.2017
Veröffentlicht am 24. März 2017