Beiträge aus dem Bereich "Arbeit und Recht"
Zumeldung des BLV zur PM des KM betreffend 1.440 fehlender Lehrerstellen
1.440 unbesetzte Lehrerstellen sind ganz bitter
Zumeldung des BLV zur LPK der GEW: Psychische Belastung von Schulleitungen
Ständig mehr Aufgaben für Schulleitungen
Zumeldung des BLV zum Arbeitsmarktreport Juni 2025 der Bundesagentur für Arbeit
Alarmzeichen endlich ernst nehmen: 11,5 % mehr arbeitslose junge Menschen
BBW sucht Musterkläger/-innen
Um auf mögliche kurzfristig erlassene Widerspruchsbescheide im Zusammenhang mit einer nicht amtsangemessenen Besoldung reagieren zu können, suchen wir schnellstmöglich Mitglieder, die bereit sind, sich für eine Musterklage des BBW zur Verfügung zu stellen.
Leider ein Dauerbrenner: Das Thema Kostendämpfungspauschale
Hier erhalten Sie die aktuellsten Informationen zum Thema Kostendämpfungspauschale
Ärger mit verzögerten Beihilfeanträgen – Was kann man tun?
Seit Wochen häufen sich bei uns im Verband die Anfragen und Beschwerden bezüglich der Beihilfe. Die regulären Bearbeitungszeiten werden offiziell mit „durchschnittlich ca. 7 Wochen“ angegeben.
Widerspruch gegen den Umfang des kinderbezogenen Familienzuschlags bei teilzeitbeschäftigten Elternteilen unter 100% und Antrag auf verfassungskonforme Alimentation
Hier erhalten Sie eine aktuelle BLV-Info zum Thema Widerspruch gegen den Umfang des kinderbezogenen Familienzuschlags bei teilzeitbeschäftigten Elternteilen unter 100%.
Mögliche Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlungen in der Elternzeit im Arbeitnehmerverhältnis
Alle tarifbeschäftigten Lehrkräften, die sich in Elternzeit befinden und eine Streichung bzw. Kürzung ihrer Inflationsausgleichszahlung in diesem Jahr hinnehmen mussten oder müssen, haben möglicherweise einen Anspruch auf eine entsprechende Nachzahlung.
Musterwiderspruch gegen die Kostendämpfungspauschale
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts fordern BLV und BBW vom Dienstherrn die sofortige und vollständige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale! So lange die Beihilfeverordnung noch nicht angepasst wurde, empfehlen wir Betroffenen Widerspruch einzulegen.