Verpflichtung zur Bildwiedergabe und Kameraaktivierung bei allen GLK/Teilkonferenzen
Veröffentlicht am 26. November 2021
Kann die Schulleitung das Kollegium verpflichten, bei allen GLKs/Teilkonferenzen/Teamsitzungen die Kamera anzuschalten, wenn diese Konferenzen online stattfinden? Gleichzeitig wird die Möglichkeit gestellt, von der Schule aus online teilzunehmen, wenn jemand sein Zuhause nicht zeigen möchte. Die Verpflichtung wird daraus abgeleitet, dass die Konferenzen schlecht funktionieren, wobei schlecht undefiniert bleibt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt ja vor dem Einblick der Schulleitung in das Privatleben der Lehrkaft. Wird hier ein unnötiger Kontrollzwang ausgelebt? Wie ist das datenschutzrechtlich zu beurteilen, wenn man der Verwendung des eigenen Bildes in der Schule nicht zugestimmt hat.
Veröffentlicht am 26. November 2021
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