Befristet beschäftigte Lehrkräfte über den Sommer erneut arbeitslos

Veröffentlicht am 28. Juni 2022

Am 21.06.2022 äußerte sich unsere Kultusministerin Theresa Schopper in Bezug auf die befristet beschäftigten Lehrkräfte. Der BLV setzt sich für eine durchgängige Bezahlung ein.

Am 21.06.2022 äußerte sich Kultusministerin Theresa Schopper zu den befristet beschäftigten Lehrkräften gegenüber der Presse wie folgt:

Befristet beschäftigte Lehrkräfte werden über die Sommerferien erneut arbeitslos sein, obwohl sie zum nächsten Schuljahr wieder gebraucht werden. Für die Weiterbezahlung über den Sommer seien keine Haushaltsmittel da. Daher werde man die befristeten Lehrkräfte nicht durchbezahlen.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung, dpa-Newskanal, 21. Juni 2022, 17:50 Uhr)

Auch wenn sich der BLV immer wieder für eine durchgängige Bezahlung der wieder und wieder befristet eingestellten Lehrkräfte einsetzt, gilt nach wie vor: Befristete Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften enden grundsätzlich spätestens zum Ende des Schuljahres. Daher enthält die Aussage von Schopper keine überraschend neue Nachricht. Sie verweist lediglich auf die bestehende Regelung.

Unsicherheit erzeugt der ausdrückliche Verweis auf die bestehende Regelung allerdings dahingehend, ob die wenigen, bestehenden Ausnahmeregelung davon ebenfalls betroffen sein könnten. Diese Ausnahmen, im Sinn einer durchgehenden Bezahlung einschließlich der Sommerferien, entstehen, wenn der mit dem befristeten Arbeitsvertrag verbundene Sachgrund über die Sommerferien hinaus wirkt (etwa bei Krankheitsvertretung oder Elternzeit). Diese Ausnahmeregelung wurde vom KM vor wenigen Jahren ausdrücklich zugelassen und ergibt sich nur für eine sehr kleine Anzahl von befristet Beschäftigten. Sollte diese Regelung keinen Bestand mehr haben, müsste sie vom Kultusministerium gegenüber den Regierungspräsidien ausdrücklich zurückgenommen werden. Dies ist bis jetzt nicht der Fall. Daher ist davon auszugehen, dass befristete Arbeitsverträge einschließlich der Sommerferien weiterhin möglich sein werden – in den geringen Ausnahmefällen.

Hochgestellte Stühle in einem Klassenzimmer (Bild: pixabay)

Befristet beschäftigte Lehrkräfte werden über die Sommerferien erneut arbeitslos sein. (Bild: pixabay)

Entfristung schwierig

In der gleichen Pressemitteilung erklärte die Kultusministerin, man werde bestimmten Lehrkräften, die schon lange befristet an Schulen tätig sind, bei der Entfristung von Verträgen entgegenkommen. Das sehen wir kritisch. Die Anforderung an eine Entfristung sind hoch und wurden in jüngster Zeit eher verschärft als erleichtert, beispielsweise durch einezusätzliche Fachberaterbeurteilung neben der Beurteilung durch die Schulleitung. Erwartungen der sogenannten Nichterfüller in befristeten Beschäftigungsverhältnissen eine Entfristung zu erhalten, sollte daher nicht zu hoch geschraubt werden.

 

Veröffentlicht am 28. Juni 2022

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