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Abgesenkte Eingangsbesoldung endet 2017 – Anträge aufrechterhalten!

Auch wenn die Absenkung der Eingangsbesoldung zum 31.12.2017 endet, sollten bis dahin Betroffene ihre Anträge auf eine ungekürzte Besoldung aufrechterhalten bzw. einen Antrag stellen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die BLV-Geschäftsstelle beantwortet unseren Mitgliedern gerne individuelle Fragen.

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