BLV-Pressemitteilung: Absenkung Kleinklassengrenze

Veröffentlicht am 1. Juni 2017

BLV unterstützt die Forderung von Minister Hauk nach kleineren Berufsschulklassen – wichtiger Schritt für den Erhalt des Berufsschulangebots in der Fläche

STUTTGART, 24.05.2017: Von essentieller Bedeutung für die Sicherung der dualen Berufsausbildung ist der Erhalt eines bedarfsdeckenden Berufsschulangebots in der Fläche. Der BLV begrüßt daher ausdrücklich den Vorschlag von Herrn Minister Hauk die Kleinklassengrenze von 16 auf 8 Schüler herabzusetzen. Gerade im ländlichen Raum sind lange Wege zur Berufsschule ein Ausbildungshemmnis erster Güte. Diese Entwicklung drohte besonders die kleinen und mittelständischen Industrie- und Handwerksbetriebe nachhaltig zu treffen.

Durch zahlreiche Kleinklassenschließungen im Verlauf der letzten Jahre (siehe Anlage 1) ist das Berufsschulangebot mancherorts schon deutlich zurückgegangen. Eine weitere Ausdünnung gefährdet den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Laut Artikel der Schwäbischen Zeitung zeige sich auch Kultusministerin Eisenmann gesprächsbereit: „Wir freuen uns, wenn die Minister in dieser Sache schnell vorankommen und eine Reduzierung der Mindestschülerzahl bereits zum nächsten Schuljahr umsetzen“, sagte der BLV-Vorsitzende Herbert Huber heute in Stuttgart. Eine rasche Entscheidung gibt den beruflichen Schulen gerade in den ländlichen Regionen Planungssicherheit und gewährleistet die erfolgreiche Fortsetzung des qualitativ hochwertigen Ausbildungsbündnisses mit den dualen Partnern aus Industrie und Handwerk. Dies gilt im Übrigen auch für die einjährigen Berufsfachschulen, die vielen Handwerksausbildungen als erstes Lehrjahr vorangestellt sind und von den jüngsten Auszubildenden besucht werden, deren Mobilität mangels Alter und mangelnder Vergütung deutlich eingeschränkt ist. Die Herabsetzung der Kleinklassengrenzen von 16 auf 8 Schüler wäre für die Schulverwaltung die Gelegenheit, Entscheidungen der Vergangenheit neu zu überdenken und ggf. zu revidieren, so Herbert Huber abschließend.

Sie finden diese Pressemitteilung außerdem hier im PDF-Format.

 

Veröffentlicht am 1. Juni 2017

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