Datenschutz
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung, Bundes- und Landesdatenschutzgesetz, die Verwaltungsvorschriften zum Datenschutz im Schulbereich und die Rahmendienstvereinbarungen zum Datenschutz zwischen dem Kultusministerium und den Hauptpersonalräten geben den Rahmen, unter welchem personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Im Kern geht es darum die Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften, Schüler/-innen und allen Weiteren am Schulleben beteiligten zu wahren.
Die Fundstellen der wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und praktische Fragen dazu, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
BLV-Standpunkt zum Datenschutz
Mit der Rahmendienstvereinbarung zur „Elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schulen und Kultusverwaltung“ und der Verwaltungsvorschrift zum „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ sind zwei Rechtsgrundlagen zum Umgang mit sensiblen Daten geschaffen worden.
Grundsätzlich gilt gemäß Rahmendienstvereinbarung, dass bereits vor Einführung einer Maßnahme, bei der personenbezogene Daten elektronisch verarbeitet werden sollen, der Personalrat zu beteiligen ist. Die Dienststelle hat dafür Sorge zu tragen, dass der für sie zuständige Personalrat frühzeitig, fortlaufend und umfassend unterrichtet wird. Ohne Zustimmung des Personalrats darf die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Personenbezogene Daten von Lehrkräften dürfen außerdem nur verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung der dienstlichen Aufgabe erforderlich ist. Verhaltens- und Leistungskontrollen bzw. -bewertungen auf Basis der verarbeiteten personenbezogenen Daten finden nicht statt und sind ausdrücklich unzulässig.
Die Verwaltungsvorschrift enthält u.a. sowohl allgemeine Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften als auch beispielsweise konkrete Datenschutzmaßnahmen, die von den Lehrkräften zu treffen sind, wenn sie Schülerdaten auf ihren privaten elektronischen Geräten verarbeiten möchten.
Leider wird bei Weitem nicht allen Lehrkräften ein sicheres dienstliches digitales Endgerät zur Verfügung gestellt, das zur Unterrichtsvorbereitung und –durchführung geeignet wäre. Daher erlaubt das Kultusministerium weiterhin den Einsatz von privaten Datenverarbeitungsgeräten und überträgt damit die Verantwortung für die Sicherheit der Datenverarbeitung den Lehrkräften und Schulleitungen. Nur wenn ein vorformulierten „Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte“ von der Lehrkraft unterzeichnet wurde und Angaben zur genutzten Hardware, den Speichermedien und den verarbeiteten Daten gemacht wurden, ist die Verarbeitung von Schülerdaten möglich. Die Lehrkraft muss außerdem u. a. Pseudonymisierung der Daten (soweit sinnvoll und möglich), Verschlüsselung (gilt insbesondere auch für USB-Sticks), Zugriffsschutz und regelmäßige Updates von Betriebssystem, Firewall und Virenschutz garantieren.
Der BLV fordert vor diesem Hintergrund:
- passende dienstliche Datenverarbeitungsgeräte für alle Lehrkräfte
- die Bereitstellung des technischen Supports
- Bereitstellung eines dienstlichen Cloudspeichers zur sicheren Ablage von Dateien
- Wahrung des Verbots von Verhaltens- und Leistungskontrollen, die aufgrund der elektronischen Datenerfassung möglich würden
- Anrechnungsstunden zur Unterstützung des Datenschutzes an der Schule
Ansprechpartner/in
Praktische Fragen zum Datenschutz
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E-Mail-Versand von Noten
- Wer garantiert den Datenschutz bei meiner schulischen E-Mail-Adresse?
- Wie sicher ist die schulische E-Mail-Adresse?
- Darf ich die E-Mails von der schulischen Mailadresse auf ein privates Konto weiterleiten? -
Elektronisches Klassentagebuch
- Wer garantiert für den Datenschutz beim elektronischen Tagebuch?
- Ist der ÖPR bei der Einführung in der der Mitbestimmung?
- Wo ist geregelt, wozu die Daten verwendet werden dürfen? -
Elektronische Schließanlage
- Welche Daten werden erfasst?
- Wo werden die Daten gespeichert?
- Wer erfährt, wann ich Räume auf- oder zugeschlossen habe? -
Videoüberwachung
- Ist Videoüberwachung in Schulen zulässig?
- Darf der Parkplatz überwacht werden? -
Teilnahme an Videokonferenzen/digitalem Unterricht
- Muss ich Onlineunterricht machen?
- Ist die Teilnahme an Videokonferenzen verpflichtend?
- Welche Regelungen gibt es dazu? -
Veröffentlichung Fotos, Videos, Ton auf Schulhomepage / Social Media
- Unter welchen Bedingungen dürfen Fotos von Lehrkräften auf der Homepage veröffentlicht werden?
- Worauf sollte geachtet werden und welche Regelungen sind zu befolgen? -
Veröffentlichung personenbezogener Daten von Lehrkräften in Intranet, Internet, Filmen oder Druckwerken?
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Kommunikation über Messenger
- Welche Messenger sind zulässig?
- Woher bekomme ich die kostenlose Lizenz des Landes zu Threema? -
Aushang des Vertretungsplans
- Welche Eckpunkte sollte vor der Veröffentlichung des Vertretungsplans geprüft werden?
- Wo sollte der Vertretungsplan in der Schule einsehbar sein und wo nicht?
- Welche Daten sind erforderlich?
- Wie sollten die Zugriffsrechte beim digitalen Vertretungsplan geregelt sein? -
Beteiligung des ÖPR bei der Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftrag
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Unter welchen Bedingungen können Schülerdaten auf privaten digitalen Endgeräte gespeichert werden
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Ist die Nutzung von Cloud-Speichern erlaubt?
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Welche Daten dürfen an Ausbildungsbetriebe übermittelt werden und wo sind Grenzen?
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Welche Grundsätze gelten für den Datenschutz?
Link-Sammlung:
- Datenschutz und Urheberrecht – Überblick über alle Rechtsgrundlagen, Formulare etc.:
https://it.kultus-bw.de/Startseite
- VwV „Datenschutz“:
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/grund/verwalt/
- RDV „Elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten“:
https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-2062692380/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-rdv/RDV%202019%20Elektronische%20Verarbeitung%20personenbezogener%20Daten%20durch%20Schulen%20und%20Kultusverwaltung.pdf
- RDV Digitale Bildungsplattform + Ergänzungen:
https://hpr.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/HPR_BS
- Europäische Datenschutzgrundverordnung - EU-DSGVO:
https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1261704049/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-rechtsgrundlagen/EU-DSGVO.pdf
- Landespersonalvertretungsgesetz:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PersVG+BW&psml=bsbawueprod.psml&
- Fortbildungen:
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/
- Landesbeauftragter für Datenschutz:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/