Neue Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamte
Veröffentlicht am 13. Dezember 2015
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 ist der § 68 Absatz 6 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg ergänzt worden.
Die Neuregelung stellt eine Ausnahmeregelung für Notlagen dar, lesen sie weiter:
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Veröffentlicht am 13. Dezember 2015