Vertretungslehrkräfte atmen auf!!!

Veröffentlicht am 24. April 2023

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag werden künftig auch über den Zeitraum der Sommerferien bezahlt. Der BLV begrüßt die längst überfällige Entscheidung der Landesregierung.

In den vergangenen Jahren forderte der BLV das Kultusministerium (KM) immer wieder dazu auf, für Vertretungslehrkräfte (befristet beschäftigte Lehrkräfte), die eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Unterrichtsversorgung spielen und durch deren Arbeit auch der Bereich der Flüchtlingsbeschulung seit Jahren eine zuverlässige Unterstützung erfährt, die (Durch-)Bezahlung einschließlich der Sommerferien zu gewähren. Zusätzlich entlasten viele befristet beschäftigte Lehrkräfte im Beruflichen Schulwesen den wachsenden Bedarf an Mangelfachlehrkräften. Mit dem aktuellen Beschluss des Ministerrats steht nun fest, dass befristete Arbeitsverträge für Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr grundsätzlich vor den Sommerferien enden, sondern einem Stichtagsmodell folgend, auch den Zeitraum der Sommerferien umfassen. Voraussetzung dafür ist, dass die befristete Beschäftigung spätestens am 31. Dezember (Stichtag) beginnt und sich der Einsatz der Lehrkraft bis unmittelbar vor den Beginn der Sommerferien erstreckt. Laut Aussage des KM werden befristet beschäftigte Lehrkräfte, die bereits in diesem Schuljahr von der Durchzahlung der Sommerferien 2023 profitieren, direkt über das zuständige Regierungspräsidium informiert, ohne sich selbst melden zu müssen.

Veröffentlicht am 24. April 2023

Zum Seitenanfang