Aufruf zur Demonstration am 26. März 2015 in Neu-Ulm/Ulm
Veröffentlicht am 23. März 2015
BLV-Aufruf zur Protestkundgebung und zum Warnstreik in Neu-Ulm und Ulm
am Donnerstag, 26. März 2015, Beginn: 11:30 Uhr
BLV-Plakat Kundgebung-26.03.2015
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
hiermit bitten wir Sie, die Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Schule zur Teilnahme an der Protestkundgebung am 26. März 2015 – Beginn ab 11:30 Uhr auf dem Petrusplatz in Neu-Ulm aufzurufen. Der BLV wird dort einen eigenen Stand haben und Demonst-rationsmaterial an seine Mitglieder ausgeben.
Ab 12:00 Uhr wird es eine Auftaktveranstaltung geben, ab 12:30 Uhr startet der De-monstrationszug nach Ulm, wo ab ca. 13:00 Uhr die Abschlusskundgebung auf dem Münsterplatz stattfindet.
Bitte drucken Sie das beigefügte Plakat möglichst farbig und in DIN A 3 für das BLV-Info-Brett Ihrer Schule aus.
Falls Sie die Möglichkeit haben, wäre es sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie zusätz-lich je eine DIN A 4-Kopie in die Fächer der Lehrkräfte legen würden.
Anreisekosten mit Bussen bzw. Gruppenfahrscheine des VVS und der Bahn wer-den unseren Mitgliedern erstattet. Dort wo genügend Teilnehmerpotenzial vorhanden ist, können Busse selbst organisiert werden. Bitte teilen Sie uns dazu die Busroute und den zuständigen Ansprechpartner mit. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die Eintragung in die Unterschriftenlisten des BLV vor Ort.
Bitte beachten Sie, dass der Deutsche Beamtenbund (DBB) eine Streikfreigabe erteilt hat. Das bedeutet, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte während der Teilnahme an der Protestkundgebung einschließlich An- und Abreise keinen Unterricht halten müssen.
Beamte dürfen nicht streiken. Sie müssten zeitgleich stattfindenden Unterricht verle-gen.
Auch Nichtmitglieder dürfen an gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampfmaßnah-men
teilnehmen. Sie erhalten jedoch weder Streikgeld durch die Gewerkschaft noch Lohn-fortzahlung durch den Arbeitgeber. Treten nichtorganisierte Arbeitnehmer noch am Tag des Streikbeginns in eine Mitgliedsgewerkschaft der dbb tarifunion ein, so erhalten sie im Regelfall ab Beitrittstag Streikgeld durch die Fachgewerkschaft.
Auf der BLV-Homepage halten wir für Sie umfassende Informationen zur Protest-kundgebung und zum Thema Streik bereit. Bei Fragen können Sie sich selbstverständ-lich auch jederzeit an die BLV-Geschäftsstelle wenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüße aus der Geschäftsstelle
Gerhard Fechner Elvira Kurz
Geschäftsführer Geschäftsstellenleiterin
Plakat Aufruf zur Demo am 20150326_A4
Veröffentlicht am 23. März 2015