Formulare/Anleitungen
Formulare
Auf dieser Seite stellen wir unseren Mitgliedern wichtige und aktuelle Formulare sowie Vorlagen zur Verfügung:
- Rechtsschutzantrag inklusive Checkliste
- Antrag auf familiengerechten Stundenplan
Folgende Formulare finden Sie auf den zugehörigen Unterseiten:
- Amtsangemessene Besoldung und Versorgung sowie Kostendämpfungspauschale
- Formulare zur Schadensmeldung
- Musterschreiben Kinderbezogener Familienzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Elternteilen (Beamtenstatus) unter 100%
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Rechtsschutzfälle – gut zu wissen
Rechtsschutz – kann nur gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsschutzfalles die Mitgliedschaft des Einzelmitgliedes bestanden hat. Rückwirkende Mitgliedschaften sind nicht möglich. Erlangt das Einzelmitglied von der Entstehung des Rechtsschutzfalles erst nach seinem Beitritt Kenntnis, so kann für die Gewährung von Rechtsschutz der Zeitpunkt der Kenntnisnahme als maßgeblich herangezogen werden.
Unterlagen – dem Antrag auf Rechtsschutz sind eine eingehende Darstellung des Sachverhalts und die zur Rechtsschutzangelegenheit gehörenden Unterlagen beizufügen und so rechtzeitig und vollständig zu übermitteln, dass das Dienstleistungszentrum ausreichende Gelegenheit hat, die Erfolgsaussichten der Rechtsschutzangelegenheit zu prüfen. (z.B. Kontaktdaten, Schilderung des Sachverhaltes und das Rechtsschutzziel. vgl. auch Checklisten)
Straf- und Disziplinarrecht – Straftat/Ordnungswidrigkeiten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen. Bei Amtsdelikten und Disziplinarverfahren wird i.d.R. immer Rechtsschutz gewährt.
Erfolgsaussichten – die sachbearbeitende Juristin/der sachbearbeitende Jurist prüft die Erfolgsaussichten und informiert die rechtsschutzgewährende Stelle, ob hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Hinreichende Erfolgsaussichten liegen vor, wenn sich der Anspruch oder die Einwendung unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sinnvoll begründen lässt und deswegen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die (weitere) Durchführung des Rechtsschutzes von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, dass der Anspruch durchsetzbar ist oder ein gegen das Mitglied gerichteter Anspruch abgewehrt werden kann.