Beitragsordnung

Am 01.07.2023 tritt die neue Beitragsordnung des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e. V. (Berufsschullehrerverband) in Kraft:

§1 Mitgliedsbeitrag

§2 Fälligkeit

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Ersten eines Quartals für diesen Zeitraum im Voraus fällig.
(2) Mitglieder, die im laufenden Quartal eintreten, entrichten mit Fälligkeit zum Beginn der Mitgliedschaft den Quartalsbeitrag monatsanteilig im Voraus.

§3 Beitragserhebung

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen.

§4 Beitragsrückerstattung

Überzahlte Beiträge werden für das laufende und das diesem vorhergehenden Quartal an das Mitglied zurückerstattet.

§5 Rückwirkende Beitragserhöhung

Meldet ein Mitglied eine Beitragserhöhung nachträglich, so erfolgt die Erhöhung rückwirkend, jedoch maximal für das laufende und vorhergehende Quartal.

§6 Mitwirkungspflichten

Jedes Mitglied hat Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, die sich auf die Beitragshöhe auswirken, unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden. Änderungen von Anschriften, Kontaktdaten sowie der Bankverbindung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

§7 Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die zuletzt am 22.02.2014 geänderte Beitragsordnung außer Kraft.

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