FAQ/Fragenrubrik
Unsere Mitglieder schicken uns regelmäßig ihre Fragen, die von unseren Experten individuell und kompetent beantwortet werden. Über die Jahre konnten wir so eine Fragen-Sammlung aufbauen, von der nun alle BLV-Mitglieder profitieren.
Dieser Service ist exklusiv für unsere Mitglieder. Sie wollen die Antworten sehen oder selbst eine Frage stellen? Dann werden Sie Mitglied und registrieren Sie sich bitte bei uns für den Mitgliederbereich!
Hier ein Beispiel aus unsrer Sammlung:
Stand heute (15.10.2023) liegen noch keine konkretisierenden Vorgaben vom KM vor. Wir werden unsere Mitglieder informieren, sobald konkretisierende Vorgaben vorliegen.
In jedem Fall raten wir bei chronischen Erkrankungen, auch ohne Vorliegen eines GdB, sich unbedingt von unseren Experten / Schwerbehindertenvertretungen beraten zu lassen. Diese können Ihnen die Möglichkeiten und Vorteile einer anerkannten Schwerbehinderung, Schwerbehindertenermäßigungen, Teildienstfähigkeit und ggf. weiteren Sonderregelungen für Lehrkräfte mit chronischen Erkrankungen, GdB und/oder Gleichstellung auch hinsichtlich voraussetzungsloser Teilzeit nennen.
Jeder Beihilfebescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Fellbach erhoben werden.
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Sie können nur innerhalb dieser Frist gegen einen Beihilfebescheid Widerspruch einlegen. Rückwirkend ist dies nicht möglich.
Nach Verwaltungsvorschrift dient das allgemeine Entlastungskontingent der Wahrnehmung besonderer Aufgaben und dem Ausgleich unterschiedlicher zeitlicher Belastungen einzelner Lehrkräfte. Die Kürzung von Anrechnungsstunden hat Schulorganisation und Schulqualität beeinträchtigt und zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte geführt. Die Schulleitung ist in Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber den Lehrkräften (SchG, § 41) und kann dementsprechend Aufgaben delegieren. Dies erfolgt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz und berücksichtigt das gesamte Kollegium. Wenn nun im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe eine Anrechnung wegfällt, kann die Schulleitung für die betreffende Lehrkraft eine Entlastung bei anderen allgemeinen Dienstaufgaben anweisen: z.B. Pausenaufsicht, Prüfungskorrekturen oder Klassenlehrkraft.
Mit dem BVAnp-ÄG 2022 werden alle neuen TL in A11/E10 eingestellt und der Bestand überführt. Die Amtsbezeichnung ist TOL. Für das langjährige Engagement verdienter und erfahrener Kolleginnen und Kollegen gibt es aktuell kein Beförderungsamt. Alle Lehrkräfte in der Laufbahn TL ohne Funktionsstelle befinden sich derzeit im gleichen Beförderungsamt.
Entwicklungsmöglichkeit bietet im Moment nur eine Funktionsstelle.
Die Zahl der Funktionsstellen in A12 (die immer mit einer speziellen berufsfeldbezogenen Aufgabe verknüpft sind) ist im Staatshaushaltsplan festgelegt. Freiwerdende Stellen werden unter Einbeziehung der zu beteiligenden Stufenvertretung (BPR) laufend im KuU ausgeschrieben.
Der BLV fordert schon seit langem und jetzt erneut eine Erhöhung der Funktionsstellen sowie jetzt neu die Schaffung eines neuen Beförderungsamtes bzw. einer Entwicklungsmöglichkeit für Lehrkräfte in A11 (z.B. Öffnung des Aufstiegs nach A13 aus A11 (bisher nur aus A12 möglich)).
Wir freuen uns auch, dass die Technischen Lehrkräften nun nach A11 überführt wurden. Im Rahmen des BVAnpÄG 2022 hat sich auch die Stufenzuordnung geändert. Es gibt eine komplett neue Besoldungstabelle, in der es nun nur noch 10 Stufen gibt (zuvor waren es 12). Durch die Reduktion der Anzahl der Stufen hat sich auch die Stufennummer geändert. Dies soll in keinem Fall zu einer Benachteiligung führen.
An Ihrem Beispiel:
A10 (Stufe 6) 3.597,21 € (Besoldungstabelle gültig ab 1. Jan. 2021) entspricht jetzt in der neuen Besoldungstablelle (gültig ab 1. Dez. 2022) der Besoldungsgruppe A10 (Stufe 4) mit 3.697,93 €. Mit der neuen Stufenzuordnung ist also keine Verschlechterung verbunden.
Durch die Überführung nach A11 (Stufe 4) hat sich Ihre Besoldung auf 4.055,56 € erhöht.
Die geänderte Stufenzahl der neuen Besoldungstabelle wirkt sich auch auf bisherige Stelleninhaber in A11 aus. Die dort auf der Gehaltsmitteilung vermerkte Nummer der Stufe hat sich ebenfalls geändert (s.o.).
Ja, wenn dienstliche Belange es erfordern, müssen auch Lehrkräfte in Teilzeit zusätzlichen Dienst, entsprechend ihrem Deputat, leisten.
Für die Entlohnung der geleisteten Mehrarbeit gilt die aktuelle Bestimmung zu Mehrarbeitsunterricht (MAU).
Antwort vom Experten: Arbeitsplatzbrillen werden bei dem Erfordernis einer Bildschirmbrille vom Land erstattet.
Grundsätzlich stehen zwei Wege zur Verfügung. Bevorzugt durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung beim B.A.D. (durch einen Online vereinbarten Individualtermin oder durch die turnusmäßige Vorsorgeuntersuchung). Diese turnusmäßige Untersuchung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen ArbMedVV. Der Rollout war für KW 45/2020 geplant. Alternativ ist ein Besuch beim eigenen Augenarzt (Rezept für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille). Für diesen Fall müssen diese Kosten für den Arzt selbständig über die Beihilfe abgerechnet werden. Bei einer der beiden Untersuchungen muss die Notwendigkeit einer Sehhilfe festgestellt und entsprechend bescheinigt werden.
Es folgt die Beantragung beim zuständigen Sachbearbeiter am RP (Internet-Suchstichwort z.B. “RP xx, Arbeits- und Gesundheitsschutz“). Dieser versendet dann ein Bestellformular.
Das Bestellformular enthält Informationen zum Arbeitsplatz (Abstände Auge – PC, ggf. durch den Antragsteller ermittelt) sowie Hinweise für die Anforderungen an die Sehhilfe. Es bedarf eine Stellungnahme des Augenarztes auf diesem Formular.
Bei der Wahl des Optikers ist man an die Kooperationspartner (Informationen hierzu kommen jeweils vom RP) gebunden, nur so ist die maximale / volle Kostenübernahme (bis zur Kostenobergrenze) der Sehhilfe möglich. Nach Beratung im Fachgeschäft erstellt dieses auf dem Bestellformular ebenfalls eine Stellungnahme und die Brille wird angefertigt.
Das Bestellformular, das Rezept und die Rechnung werden nun postalisch an den Sachbearbeiter am RP mit der Bitte um Kostenerstattung übermittelt. Nach sachlich / fachlicher Prüfung erfolgt die Kostenerstattung durch das RP bis zu den mit den Kooperationspartnern vereinbarten Höchstsätzen.
Aus persönlicher Erfahrung empfehle ich die vom RP zur Verfügung gestellten Erstattungsätze mit dem Optiker vor der Bestellung abzugleichen und auch die durch das RP erstellte Abrechnung zu kontrollieren.
Leider ist das zulässig. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt die Lehrerarbeitszeitverordnung. Sie regelt das Deputatsmodell. Hier finden sich aber keine Regelungen zur Höchstarbeitszeit oder zu Pausenregelungen. Daher ergibt sich die tägliche Höchstarbeitszeit auch für Beamte aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Demnach beträgt die tägliche Arbeitszeit i.d.R. 8 volle Zeitstunden, maximal sind 10 Stunden zulässig. Nach sechs Stunden Arbeit steht dem Beschäftigten eine Pause von 30 Minuten zu. Nach neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Beschäftigte dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Diese Vorgaben werden in Ihrem Fall eingehalten. Der Dienstherr erwartet, dass Sie Ihre Pause in den beiden Hohlstunden nehmen. Falls an Ihrem 8h Unterrichtstag im Anschluss noch weitere Dienstverpflichtungen wie etwa Elterngespräche, Konferenzen oder Elternabende dazu kommen, könnte es sein, dass die Höchstarbeitszeit überschritten wird.