Videochats – Einverständniserklärung der Schüler notwendig?

Veröffentlicht am 12. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist eine unterschriebene Einverständniserklärung der Schüler (bei Minderjährigen: der Eltern) erforderlich, wenn eine (Berufliche) Schule eine neue Lernplattform bzw. Collaboration Software wie z. B. MS Teams einführt, und mit Hilfe dieser Software auch Fernunterricht (z. B. auch Videochat zwischen Lehrkräften und Schülern) durchführen möchte?

Sind Bild- und Tondaten eines Videochats nicht persönliche Daten, deren Verarbeitung (vorab) der expliziten Zustimmung bedarf?

MfG,
Damian Lodziak (ÖPR der WSS Stuttgart)

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Veröffentlicht am 12. Mai 2020

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