Trotz Krankheit Fernunterricht

Veröffentlicht am 12. Oktober 2021

Es gibt (zunehmend) Kollegen, die trotz Vorlage einer AU-Bescheinigung von zuhause aus Fernunterricht anbieten. Arbeiten trotz AU-Bescheinigung ist zulässig, das steht außer Frage.

Wie wirkt sich das Anbieten von Fernunterricht zeitgleich zur Vorlage einer AU-Bescheinigung auf die Möglichkeit aus, an einer Wiedereingliederungsmaßnahme (bei längerer/wiederholter Erkrankung) teilzunehmen? Erscheint das unglaubwürdig und schließt das eine Wiedereingliederung aus?

Für einen Beamten, dessen Gesundheit beeinträchtigt ist und dessen Dienstfähigkeit gefährdet oder bereits aufgehoben ist, gilt der Grundsatz, dass er alles zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit Erforderliche und Zumutbare unternehmen muss. Er hat alles zu unterlassen, was die Erneuerung der Gesundheit verhindert, erschwert oder verzögert.

Der Beamte ist im Falle krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit gehalten, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine rasche Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit herbeizuführen. Dazu gehört, dass er seine Kräfte schont und sie nicht vorzeitig, insbesondere zu Erwerbszwecken, einsetzt.

Quelle:

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/gesunderhaltungspflicht-des-beamten/

Veröffentlicht am 12. Oktober 2021

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