FFP-Masken vom Ländle

Veröffentlicht am 23. Dezember 2020

Das Land hat FFP2-Masken an Lehrkräfte geliefert. Was gilt hinsichtlich der Tragezeiten? Werden die DGUV-Hinweise beachtet?

https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp

Nr. 5: . Bei mittelschwerer Arbeit (Atemminutenvolumen 20 bis 40 l/min.) und fortwährendem Gebrauch der MNB wird bei Erwachseneneine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten empfohlen. Bei leichter Arbeit (Atemminutenvolumen von ca. 15 l/min) ist eine Verlängerung der Tragedauer auf drei Stunden möglich.

Nr. 6
Erholungszeit bedeutet nicht zwingend, dass eine Lern-, Lehr- oder Arbeitspause eingelegt werden muss. Während der Erholungszeit von der MNB können Tätigkeiten, z. B. Unterrichtsvorbereitung im Lehrerzimmer mit ausreichendem Abstand oder Reparaturen im Hausmeisterraum in Einzelarbeit durchgeführt werden. Zudem ist es im Unterricht, z. B. beim Frontalunterricht unter Einhaltung des Mindestabstandes, oft möglich, situationsbedingt öfter für kurze Zeit die MNB abzunehmen, ohne dabei sich oder/und andere zu gefährden. Auch diese Zeiten sind Erholungszeiten.

Da überall auf dem Schulgelände Maskenpflicht besteht, muss ich dieses während der Erholungszeiten verlassen.

Hat das KM darüber nachgedacht? Oder sind die Empfehlungen unbeachtlich?

Veröffentlicht am 23. Dezember 2020

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