Erreichbarkeit während Abwesenheit (Vertretungen)

Veröffentlicht am 12. Juli 2024

Folgende Vorgehensweise wurde durch die Schulleitung hinsichtlich des Vertretungsplanes bekanntgegeben:

„Vertretungen sind bei Webuntis einzusehen; es erfolgt keine telefonische Benachrichtigung, sondern ggf. ein formloser Mailhinweis, den Vertretungsplan zu beachten.“

Wie ist diese Regelung im Hinblick auf freie Unterrichtstage bzw. späteren Unterrichtsbeginn zu werden – vor allem im Hinblick auf die Rahmendienstvereinbarung Seite 13 Nr. 6 („außerhalb der üblichen Anwesenheitszeiten an der Schule und außerhalb der Dienststelle abzurufen“?

Es kam wegen des Nichtantretens zum Vertretungsunterricht (E-Mails von daheim aus nicht abgerufen) schon zu Kritikgesprächen, bei denen von der Schulleitung empfohlen wurde, „einfach mal um 07:30 Uhr aus dem Bett zu krabbeln und in den Vertretungsplan (zu) schauen“.

Was empfiehlt man einer Schulleitung bzw. einem Vertretungsplangestalter, wenn sich sämtliche Kommunikation nur noch auf Änderungen in Untis und ggf. einer E-Mail beschränkt?

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Veröffentlicht am 12. Juli 2024

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