Beurlaubung ohne besondere Gründe bzw. Beurlaubung aufgrund von Pflegezeit
Veröffentlicht am 15. Oktober 2023
Guten Tag, ich bin Beamtin und würde mich gerne mit Ablauf des Sj. 24/25 bis zum frühestmöglichen Pensionsbeginn (30.6.2030, da werde ich 63 Jahre alt) ohne Bezüge ohne besonderen Grund beurlauben lassen.
Das wirkt sich auf die Höhe meiner Pension / Ruhegehalt aus und ich habe für diese Zeit keinen Beihilfeanspruch habe,
1. Frage: Kann der Dienstherr eine Beurlaubung ohne Angabe von Gründen grundsätzlich ablehnen?
2. Frage: Meine Eltern haben beide einen Pflegegrad (2+3) und ich bin auch in deren Pflege involviert. Ich könnte also einen Grund für die Beurlaubung angeben (sofern dieser dann noch besteht) – das würde ich jedoch lieber nicht tun, denn eigentlich plane ich, auch einmal längere Zeiträume (Wochen-Monate) nicht vor Ort zu sein. Dennoch: Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Beurlaubung bei Pflegezeit? Welches sind die Voraussetzungen für die Beantragung von Beurlaubung wg. Pflegezeit?
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Veröffentlicht am 15. Oktober 2023