Aktuelles

Freistellungen für Örtliche Personalräte

Gemäß der VwV “Anrechnungsstunden und Freistellungen” sind die Mitglieder des Personalrats auf Antrag von ihrer dienstlichen Tätigkeit im Rahmen des vorgegebenen Umfangs freizustellen. Einen Formulierungsvorschlag für die Beantragung von Freistellungen ab dem Schuljahr 2014/15 stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung.

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