Beurlaubung ohne besondere Gründe bzw. Beurlaubung aufgr. von Pflegezeit
Veröffentlicht am 15. Oktober 2023
Guten Tag, ich bin Beamtin und würde mich gerne mit Ablauf des Sj. 24/25 bis zum frühestmöglichen Pensionsbeginn (30.6.2030, da werde ich 63 Jahre alt) ohne Bezüge ohne besonderen Grund beurlauben lassen. Dass sich dies auf die Höhe meiner Pension auswirkt und ich für die Zeit der Beurlaubung keinen Beihilfeanspruch habe, ist mir bewusst. 1. Frage: Ich habe die Befürchtung, dass mir die Beurlaubung womöglich aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (Lehrermangel) nicht genehmigt wird. Bestehen meine Bedenken zu Recht? 2. Frage: Meine Eltern haben beide einen Pflegegrad (2+3) und ich bin zurzeit auch in deren Pflege involviert. Ich könnte also einen Grund für die Beurlaubung angeben (sofern dieser dann noch besteht) – das würde ich jedoch lieber nicht tun, denn eigentlich plane ich, auch einmal längere Zeiträume (Wochen-Monate) nicht vor Ort zu sein. Dennoch: Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Beurlaubung bei Pflegezeit? Welches sind außerdem die Voraussetzungen für die Beantragung von Beurlaubung wg. Pflegezeit? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
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Veröffentlicht am 15. Oktober 2023