Tarifabschluss 2019

Veröffentlicht am 4. März 2019

Zahllose Demos, insbesondere am 12.02.2019 in Stuttgart, eindrucksvolle Streiks, zehntausende Unterstützer haben ihre Wirkung gezeigt und zu einem Tarifabschluss geführt, in dem für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg viel erreicht wurde.

Seit 2. März 2019 gibt es einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder. Nach einem zähen Verhandlungsmarathon einigten sich die Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Gewerkschaften am späten Abend in Potsdam auf ein Gehaltsplus mit einem Gesamtvolumen von acht Prozent, mindestens aber 240 Euro bei einer Laufzeit von 33 Monaten.

Bereits drei Tage nach dem Tarifabschluss kündigte Finanzministerin Edith Sitzmann an, das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L:

ab 1. Januar 2019 um 3,2 %
Darin enthalten ist die Anhebung der Stufe 1 in denEntgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 % und für die übrigen Stufen in allen EG eine lineare Anhebung um 3,01 %, mindestens jedoch um 100 Euro.


ab 1. Januar 2020 um 3,2 %
Darin enthalten ist die Anhebung der Stufe 1 in denEntgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 % und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Anhebung um 3,12 %, mindestens jedoch um 90 Euro.


ab 1. Januar 2021 um 1,4 %
Darin enthalten ist die Anhebung der Stufe 1 in denEntgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 1,8 % und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Anhebung um 1,29 %, mindestens jedoch um 50 Euro.

Erhöhung der Angleichungszulage für die Lehrkräfte:

Die Angleichungszulage für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 rückwirkend um 75 Euro auf nunmehr 105 Euro erhöht.

Garantiebetrag bei Höhergruppierung:

Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro(Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht. Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

Weitere Bestandteile der Tarifeinigung:

– Erhöhung der Tabellenentgelte für die Beschäftigten im Pflegebereich, Sozial- u. Erziehungsdienst
– Erhöhung der Ausbildungsentgelte
– Erhöhung der Besitzstandszulagen nach §§ 9 und 11 TVÜ-Länder

Jahressonderzahlung:

Zur Kompensation für materielle Verbesserungen bei der Entgeltordnung wird die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Anschließend werden allgemeine Entgelterhöhungen auf die Jahressonderzahlung angewendet.

Laufzeit:

ab 1. Januar 2019 bis 30. September 2021

Hier zur Übersicht Tarifabschluss 2019.

Veröffentlicht am 4. März 2019

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