Nutzung des LBV-Kundenportals für Widersprüche rechtens

Veröffentlicht am 3. September 2021

Der Ärger um die Nutzung des LBV-Kundenportals für Widersprüche hat ein Ende.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 08.06.2021 – 4 S 1004/21 entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und damit rechtskonform sind. Das hat das Finanzministerium mit Schreiben vom 13.08.2021 mitgeteilt. Mit gleichem Schreiben informierte die Behörde auch darüber, dass die aufgrund der Corona-Pandemie getroffene Kulanzregelung, wonach Widersprüche auch über die einmonatige Rechtsmittelfrist hinaus als fristgerecht eingelegt behandelt werden, zum 1. September 2021 ausläuft. Mit dem Ende der Kulanzregelung sind die Widerspruchsfristen wieder zwingend zu beachten. Weitere Informationen erhalten Sie über den nachfolgenden link:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/aerger-um-nutzung-des-lbv-kundenportals-fuer-widersprueche-hat-ein-ende/

Veröffentlicht am 3. September 2021

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