Nachzahlung auch dank BLV-Musterkläger

Veröffentlicht am 4. Dezember 2018

Abgesenkte Eingangsbesoldung verfassungswidrig: Nachzahlungen an junge Lehrkräfte auch dank BLV-Musterkläger*in!

Der BLV informiert über die aktuelle Lage:
Die Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg war verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 (2 BvL 2/17) und folgte damit der Rechtsauffassung des BLV, der Betroffene bereits im Dezember 2015 dazu aufgerufen hatte, Anträge auf eine ungekürzte Besoldung zu stellen. Dazu flankierend leitete der BLV zwei Musterklagen mit BLV-Mitgliedern ein. Entschieden wurde nun die konkrete Klage eines jungen Richters. Dieser Beschluss des BVerfG führt dazu, dass alle ruhendgestellten Verfahren zugunsten der jungen Beamt*innen entschieden werden. Nach Angaben des Finanzministeriums haben zunächst nur Betroffene rückwirkend bis 2015 einen Anspruch auf Rückzahlung. Damit zieht sich die Landesregierung auf Verjährungsfristen zurück.

Was fordert der BLV?
Der BLV lehnt die Haltung des Finanzministeriums ab. Wer seinen Beamten widerrechtlich einen Teil der Besoldung vorenthalten hat und sich anschließend hinter Verjährungsfristen versteckt, beschädigt das Verhältnis zwischen Dienstherren und Beamten bewusst und nachhaltig. Der BLV fordert eine vollständige und rasche Nachzahlung.

Was muss ich als betroffene Lehrkraft jetzt tun?
Das BVerfG hat die gesetzliche Kürzung der Eingangsbesoldung für nichtig erklärt. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Beamt*innen unabhängig von einer Antragstellung jedenfalls bis einschließlich 2015 eine rückwirkende Nachzahlung erhalten werden. Eine noch weiter zurückreichende Nachzahlung dürften nur diejenigen Betroffenen erhalten, die bereits vor 2018 einen Antrag auf ungekürzte Besoldung gestellt hatten. Die Nachzahlung erstreckt sich in diesen Fällen gem. § 6 LBesGBW grundsätzlich auf einen Dreijahreszeitraum vor der Antragstellung. Als Lehrkraft müssen Sie im Moment nichts unternehmen – der BLV informiert seine Mitglieder über die weitere Entwicklung.

Der verbandspolitische Erfolg war längst da!

Zum 01.01.2018 musste die Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung nach großem Engagement aller Verbände im BBW – Beamtenbund Tarifunion zurücknehmen. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am 17.03.2017 der BBW – Beamtenbund Tarifunion, der Verein der Richter und Staatsanwälte und für die Landesregierung Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanzministerin Edith Sitzmann.

Die Forderungen des BLV:

  • Der BLV fordert die Landesregierung auf, allen zwischen 2005 und 2017
    betroffenen Kolleginnen und Kollegen die rechtswidrig verweigerte
    Besoldung nachzuzahlen.
  • Die Auszahlung muss schnell und unbürokratisch erfolgen.
  • Wir fordern faire Regelungen, die eine Aufrechnung mit Elterngeld oder
    anderen Sonderzahlungen verhindern.

Aktionen des BLV:

  • Aufruf und Zurverfügungstellung von Anträgen auf ungekürzte Besoldung – erstmals im Dezember 2015
  • Unterstützung durch zwei BLV-Musterkläger*innen
  • Mehrere Protestkundgebungen (z.B. am 11.10.2014 in Mannheim)
  • Unterschriftenaktionen an allen beruflichen Schulen
  • Zahlreiche Gespräche mit Politikern und Vertretern der Landesregierung
  • Für den BLV unterzeichnete der BBW Beamtenbund Tarifunion die Vereinbarung zur Aufhebung der abgesenkten Eingangsbesoldung am 17.03.2017

Hier finden Sie die vollständige Zumeldung.

Veröffentlicht am 4. Dezember 2018

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