Erweiterung des Aufstiegslehrgangs für Technische Lehrkräfte

Veröffentlicht am 12. März 2019

Der BLV fordert eine Erweiterung des Aufstiegslehrgangs für Technische Lehrkräfte in A11. Vernünftige Bedingungen für den Aufstieg der Technischen LehrerInnen in das Endamt des gehobenen Dienstes müssen her.

Ergänzend zum bestehenden Aufstiegslehrgang für Technische Lehrkräfte in A12/E11 ist insbesondere ein großer Bedarf eines Aufstiegsangebots für Lehrkräfte in A11 vorhanden. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels bei Wissenschaftlichen Lehrkräften und des auch dadurch bedingten strukturellen Unterrichtsdefizits fordert der BLV dringend eine Erweiterung des Aufstiegslehrgangs für Technische Lehrkräfte in A11.

Gründe:

  • Die Personalsituation in vielen Mangelfächern ist sehr angespannt. Die Gewinnung von neuen geeigneten wissenschaftlichen Lehrkräften ist nicht nur aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels schwierig. An dieser Stelle kann eine Öffnung des Aufstiegslehrgangs (in das Endamt des gehobenen Dienstes) für Technische Lehrkräfte in A11 für eine deutliche Entspannung der Situation sorgen. Die hier in enger Abstimmung zwischen den Schulen und den Regierungspräsidien mit passender Fächerkombination ausgebildeten Lehrkräfte sind bereits pädagogisch erfahren und an Ihrer Stammschule fest verortet.
  • Viele hoch qualifizierte und engagierte Technische Lehrkräfte in A11 können sich aufgrund der begrenzten Stellen in A12 niemals für den Aufstiegslehrgang bewerben. Die verfügbaren Funktionsstellen (A12) sind oftmals so besetzt, dass viele Lehrkräfte vor deren Pensionseintritt keine Möglichkeit zur Bewerbung für den Aufstiegslehrgang haben.
  • Der bereits eingeführte Aufstiegslehrgang für Technischen Lehrkräfte in A12/E11 funktioniert hervorragend. Durch ihn werden Lehrkräfte mit langjähriger Unterrichtserfahrung für weitergehende Aufgaben als Wissenschaftliche Lehrkraft qualifiziert.
  • Leider verbleiben zunehmend freie Plätze im bisherigen Aufstiegslehrgang für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer. Die verbliebenen Personen der bisherigen Zielgruppe sind aufgrund anderer persönlicher Schwerpunkte, z. B. fachpraktischer Unterricht, Führungsaufgaben als Fachbetreuer, faktisch aus der Zielgruppe ausgeschieden. Daher sollte die Zielgruppe erweitert werden um die Möglichkeit des Aufstiegs aus A11 in das Endamt des gehobenen Dienstes (A13).

Umsetzungsvorschläge:

  • Einführung eines Verwendungsaufstiegs in A12 mit Lehrbefähigung im Erstfach (entsprechend der Berufsausbildung) aufgrund bereits langjähriger Erfahrung und sehr guter Leistung. Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme im Zweitfach, Abschlussprüfung und Bewährungszeit. Eingeschränkte Laufbahnbefähigung bis maximal A13 (vgl. hierzu § 22 Abs. 4 Ziff. 1 LBG)..
  • Anrechnung / Umrechnung der bisher erworbenen Qualifikation und Statusämter in ETCS-Punkte. Berufsbegleitender Erwerb der für die neue Laufbahn erforderlichen Qualifikation (Master)
  • Sprungbeförderung nach einem erfolgreichen Aufstiegslehrgang von A11 in das Endamt des gehobenen Dienstes (A13).
  • Schaffung gesonderter A12-Stellen für Technische Lehrerkräfte (in A11) nach erfolgreicher Teilnahme am Aufstiegslehrgang. Im Bewerbungsverfahren für diese A12-Stellen werden diese Lehrkräfte vorrangig berücksichtigt.

Veröffentlicht am 12. März 2019

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