Vertrauensperson
…der schwerbehinderten Lehrkräfte
„Wahl 2018/19 der Schwerbehindertenvertretung“ an den Beruflichen Schulen
Ab Herbst 2018 werden die Schwerbehindertenvertretungen neu gewählt. Diese leisten in den Schulen und Dienststellen leisten einen wichtigen Beitrag für die Inklusion. Nutzen Sie die Chance – ob als Kandidat oder als schwerbehinderter Wähler! Für eine starke Interessenvertretung und mehr berufliche Teilhabe!
Die Wahlen der Örtlichen Vertrauenspersonen werden in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.11.2018, die der Bezirksvertrauenspersonen in der Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 und die Wahl der Hauptvertrauensperson wird am im Februar 2019 in Stuttgart stattfinden. Alle Wahlergebnisse haben ihre Gültigkeit bis zur nächsten Wahl – also bis zum Schuljahr 2022/23! Das vollständige Ergebnis der gewählten Bezirksvertrauenspersonen und der Hauptvertrauensperson sowie deren Stellvertreter/innen für den Beruflichen Bereich werden im Frühjahr 2019 veröffentlicht.
Welche Aufgabenbereiche kommen auf die Schwerbehindertenvertretungen zu?
Wenn Sie als Schwerbehindertenbeauftragte oder von einem Kreis der schwerbehinderten Lehrkräfte als Vertrauensperson gewählt worden sind, benötigen Sie als gewählte Vertrauensperson aktuelle Informationen im Umgang mit schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sowie Hilfestellungen zu den Schwerbehindertenfragen. Bei der Recherche im Internet finden Sie dazu zwar eine Fülle von Informationen, die aber leider nicht immer zu einem klaren Ziel führen. Diese Seite soll es Ihnen ermöglichen, schnelle und gute Informationen zum Thema Schwerbehinderung zu finden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Rubrik Schwerbehinderte unter Arbeit und Recht.
Arbeitskreis Schwerbehinderte v. l. Dr. Manfred Schneider, Michael Jens Reiser, Karin Hartl, Konrad Demmig und Dr. Frank Marahrens
(es fehlen: Helmut Mayer, Gisela Wöhrle und Rüdiger Wüstemann)