Ich gehöre zur Risikogruppe A. Wie ist das mit GLKs? Darf/Muss ich da hingehen?

Veröffentlicht am 22. Mai 2020

Neuregelung ab 29.06.2020:

Auf der Grundlage der aktuellen Bewertungen des RKI gelten ab 29. Juni 2020 bis auf Weiteres folgende Regelungen für Lehrkräfte an Schulen in Baden-Württemberg, so auch an den beruflichen Schulen:
Lehrkräfte/Schulleitungen sind im Dienst, müssen also grundsätzlich vor Ort in der Schule tätig werden. Lehrkräfte/Schulleitungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren SARS-CoV-2-Krankheitsverlauf durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dürfen nicht im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung eingesetzt werden. lm Übrigen nehmen auch diese Lehrkräfte/Schulleitungen Tätigkeiten an der Schule (Teilnahme an Lehrerkonferenzen oder die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen) wahr. Das erhöhte Risiko für einen schweren SARS-CoV-2-Krankheitsverlauf ist durch den behandelnden Arzt (Hausarzt, Facharzt) oder einen Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) zu bescheinigen. Die Bescheinigung von Lehrkräften ist der Schulleitung vorzulegen.

Bis zum 28.06.2020 waren gem. Schreiben des Kultusministeriums sowie der „Anlage Formblatt Risikogruppe“ Kolleginnen und Kollegen der Risikogruppe A von der Präsenzpflicht an der Dienststelle entbunden und kamen der Dienstverpflichtung von zu Hause aus nach. Somit bestand bis zum 28.06.2020 keine Verpflichtung zur Teilnahme an GLKs.

Veröffentlicht am 22. Mai 2020

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