BLV zur neuen Corona-Verordnung Schule

Veröffentlicht am 8. Dezember 2020

Nach zähem Ringen werden die Forderungen des BLV scheibchenweise umgesetzt. Begrüßenswert sind die Neuregelungen für Schulen mit Pflege- und Gesundheitsberufen.

Hier kann nun sofort auf den aufgrund der Infektionslage längst überfälligen Fernlernunterricht umgestellt werden, der bedingt durch eine Vielzahl von Quarantänefällen unter den Schüler*innen sowieso seit Wochen schon praktiziert werden musste.

  • BLV-Forderung wird umgesetzt: Fernunterricht für Gesundheits- und Pflegeberufe war überfällig
  • Hybridunterricht ist mehr als nur Streaming – flexible Ausgestaltung des Wechselunterrichts nach den schulspezifischen Gegebenheiten ist richtig

„Schulen mit Pflege und Gesundheitsberufen können sofort auf Fernunterricht umstellen. Das fordern wir seit Monaten. Für alle anderen gilt ein Inzidenzwert von 200. Er liegt um das Vierfache über der Empfehlung des Robert Koch-Instituts. Dies führt an den beruflichen Schulen zu großem Unverständnis. Wir sollten das gesamte Repertoire an Unterrichtsmöglichkeiten nutzen, um die fatalen Folgen des Infektionsgeschehens abzumildern. Dazu zählen auch wo sinnvoll und möglich Hybrid und Distanzunterricht“, so der BLV-Vorsitzende Thomas Speck.

Hybridunterricht heißt nicht zwangsläufig, dass die eine Hälfte der Schüler im Homeschooling ist, während die andere Hälfte in die Schule kommt. Hier gibt es sehr differenzierte Modelle, die man jederzeit auf die lokalen Gegebenheiten anpassen kann. Der BLV fordert, dort individuelle Lösungen zuzulassen, wo ein breiter Konsens aller Beteiligten pragmatische Lösungen vor Ort gefunden hat. An beruflichen Schulen werden diese bereits teilweise erfolgreich praktiziert. Deshalb ist es notwendig, an dieser Stelle Planungssicherheit für die nächsten Monate zu haben und ab einem festgelegten Inzidenzwert, der laut RKI bei 50 liegen sollte, in den Hybridunterricht wechseln zu können.

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Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung.

Veröffentlicht am 8. Dezember 2020

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