BLV-Forderungen zum Beschluss der Landesregierung die Schulen weiterhin offen zu halten

Veröffentlicht am 29. Oktober 2020

Schulen sollen so lange wie es vertretbar ist, offengehalten werden. Die Politik muss endlich zwischen den einzelnen Schulformen differenzieren.

Ältere Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe II müssen anders als Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I nicht zwingend durchgängig Präsenzunterricht haben.

  • Politik muss zwischen Schulformen differenzieren
  • Mehr personelle und finanzielle Ressourcen für Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht
  • Prüfungen für ca. 30.000 Schüler beginnen am 03. November – Schutzmaßnahmen für Abschluss- und Zwischenprüfungen erforderlich
  • Maßnahmenpakt zum Gesundheitsschutz inkl. kostenloser Schnelltests

Schulen sollen so lange wie es vertretbar ist, offengehalten werden. Die Politik muss endlich zwischen den einzelnen Schulformen differenzieren. Ältere Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe II müssen anders als Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I nicht zwingend durchgängig Präsenzunterricht haben.

„Die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten muss oberste Priorität haben. Wenn der Regelbetrieb gesundheitsgefährdend ist, brauchen wir einen verlässlichen Mix aus Präsenz- und Onlineunterricht, wo im Wechsel jeweils die Hälfte einer Klasse ins Schulgebäude kommt, während die andere Hälfte unter Beachtung klarer Nutzungsbedingungen online dazu geschaltet wird. Hierfür benötigen die Beruflichen Schulen die erforderliche Flexibilität, vor allem aber die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen“, so der BLV-Vorsitzende Thomas Speck.

Auf diesem Wege kann es gelingen die Personenzahl in den Schulgebäuden und dem öffentlichen Nahverkehr deutlich zu reduzieren. So wird das Infektionsrisiko gesenkt und an den Schulen entsteht räumlicher Spielraum, um Klassen zu teilen.

Anfang nächster Woche beginnen die Abschluss- und Zwischenprüfungen für ca. 30.000 Berufsschüler. „Vor diesem Hintergrund fordere ich die Politik auf Ihre Hausaufgaben zu machen und den Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler deutlich zu verbessern“, so der BLV-Vorsitzende. Anfang dieser Woche erhielten die Schulen neue Regelungen der Gesundheitsämter, vor deren Umsetzung der BLV nachdrücklich warnen muss. Als Folge der Maskenpflicht sollen Lehrkräfte und Schüler bei einem Corona-Fall in der Klasse nicht mehr als erste Kontaktpersonen gelten und damit nicht mehr in Quarantäne. Bereits jetzt erreichen den BLV zahlreiche Protestmails hierzu. Der BLV fordert die Quarantäne-Regelung aufrechtzuerhalten und kostenlose Schnelltests anzubieten.

Die Lehrkräfte arbeiten seit mehr als einem halben Jahr im Ausnahmezustand und ohne den erforderlichen technischen Support, Unterrichtstunden werden teilweise doppelt – online und in Präsenz – gehalten. Die anstehenden Prüfungen müssen erneut unter den besonderen Corona-Bedingungen organisiert werden. Dies bedeutet für Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer zum wiederholten Male eine erhebliche Kraftanstrengung.

„Schulleitungen und Lehrkräfte erwarten von der Landesregierung ein Maßnahmenpaket, mit dem sie sich bei ihrer Arbeit sicher fühlen, Vorschläge dazu hat der BLV schon viele gemacht, auf die Umsetzung warten wir noch immer“, stellt Thomas Speck abschließend fest.

[pdfjs-viewer url=”https%3A%2F%2Fblv-bw.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F10%2FPM21_2020_10_29-_BLV_Forderungen-zum-Beschluss-die-Schulen-offen-zu-halten.pdf” viewer_width=100% viewer_height=800px fullscreen=true download=true print=true]

Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung.

Veröffentlicht am 29. Oktober 2020

Zum Seitenanfang