BLV-Erfolg beim VG Stuttgart – Personalvertretungen gestärkt!

Veröffentlicht am 2. Juli 2020

Der BLV gewann am 29.06.2020 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das ZSL bzw. dessen Wahlvorstand!

Auf diese Weise haben wir vor Gericht erstritten, dass auch alle auf der Basis von Anrechnungsstunden beim ZSL Beschäftigten bei den ZSL-Wahlen wahlberechtigt sind.

Der Dachverband des BLV, der BBW Beamtenbund und Tarifunion, hatte einen eigenen Wahlvorschlag für die ZSL-Wahl eingereicht. Auf diesem kandidieren Fachberater /-innen mit Aufgaben in der Lehreraus- und -fortbildung.

Der Wahlvorstand des ZSL hatte darauf jedoch mehrere Kandidaten /-innen vom Wahlvorschlag gestrichen, darunter auch Mitglieder des BLV.

Der BLV sah hierin eine Rechtsverletzung und hat den betroffenen Mitgliedern Rechtsschutz angeboten, um sich gegen die Streichung ihrer Kandidaturen zu wehren. Ein BLV-Mitglied nahm dieses Angebot in Anspruch, um mit kostenloser Unterstützung eines Rechtsanwalts des DBB Dienstleistungszentrums in einem Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Stuttgart zu ziehen.

Der BBW / BLV gewann am 29.06.2020 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das ZSL bzw. dessen Wahlvorstand!

Das Gericht hat dem Musterkläger und Mitglied des BLV in seinem Beschluss sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht zugesprochen!

Für die Unterstützung dieser Musterklage danken wir an dieser Stelle unserem BLV-Mitglied ausdrücklich und herzlich.

Auf diese Weise haben wir vor Gericht erstritten, dass alle Mitarbeiter /-innen des ZSL, die dem ZSL zugeordnet sind, aber für ihre Tätigkeit nur Anrechnungsstunden erhalten,  (die also nicht formal ans ZSL abgeordnet sind), bei den ÖPR- und BPR-Wahlen des ZSL wahlberechtigt sind.

Von diesem Urteil profitieren ca. 2.000 Personen, insbesondere die Fachberater und Fachberater Unterrichtsentwicklung, die Praxisbegleiter Inklusion, die Präventionsbeauftragten, die Leiter von Pädagogischen Fallbesprechungsgruppen und Fortbildner im Bereich digitale Medien, die seit 01.03.2019 dem ZSL zugeordnet wurden.

Infolge der erstrittenen Erhöhung der Beschäftigtenzahl von ca. 650 auf über 2000 oder 3000 wird der ÖPR dadurch auf mindestens 21 Mitglieder vergrößert werden.

Die Terminierung der ZSL-Wahlen gestaltet sich nun wie folgt:

Die BPR-ZSL-Wahl wird unverändert am 15./16. Juli 2020 durchgeführt werden.

Die ÖPR-ZSL-Wahl wird auf den Herbst 2020 verschoben, da das Wählerverzeichnis komplett neu erstellt werden muss.

Der BLV setzt sich für die Beschäftigten und seine Personalvertretungen ein – erforderlichenfalls auch vor Gericht. Darum:

Stärken Sie die Lehrkräfte an den Beruflichen Schulen: Wählen Sie BLV!

 

 

Veröffentlicht am 2. Juli 2020

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