Datenschutz
Das Thema Datenschutz an Schulen ist ein immer wichtiger werdendes Thema, je schneller die Digitalisierung an der Schule fortschreitet.
Datenschutz – EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie auf untenstehendem Plakat, das Sie hier downloaden können.
Hintergrund der DSGVO:
Mit dem 25. Mai 2018 wurde die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein unmittelbar anzuwendendes Recht. Die DSGVO ist bereits seit 24.05.2016 in Kraft und in der Übergangsfrist von zwei Jahren sollten nationale Regelungen darauf angepasst werden.
Stand Mai 2018:
- Bundesdatenschutzgesetz BDSG – Novelliert 2017
- Landesdatenschutzgesetz LDSG (Fassung 2000), in Überarbeitung
- VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen (Fassung 01.01.2015)
Ziel der DSGVO:
Die DSGVO stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie gilt europaweit auch für Anbieter aus anderen nichteuropäischen Ländern. Die Datenverarbeitung soll für die Betroffenen transparenter werden. Dafür stehen erweiterte Informationspflichten, neu ist das Recht auf „Vergessenwerden“, eine Meldepflicht bei Datenschutzpannen …
Dies heißt gleichzeitig, dass Betriebe und Behörden, also auch Berufliche Schulen, die DSGVO umsetzen müssen.
Wo ist das Problem?
Nach EU-DSGVO muss an jeder Dienststelle ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Dienststelle muss gewährleisten, dass die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Ressourcen für diese umfangreiche Aufgabe wurden den Schulen bisher nicht zur Verfügung gestellt.
Wie soll die Verordnung umgesetzt werden, wenn keine Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden?
Handlungsmöglichkeit:
Demonstrieren und damit den Mangel sichtbar machen!
Rechtliche Grundlage: Beamtenstatusgesetz
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) […]
(2) 1Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. 3Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. 4Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. 5Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) […]
Linksammlung Datenschutz:
EU-DSGVO mit Erläuterungen und Erwägungsgründen
Herausgeber: BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html?nn=5217204
oder
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/BfDI_Info_6.pdf
Datenschutzbeauftragte in Behörde und Betrieb
Herausgeber: BfDI
Informationsplattform zum Datenschutz an Schulen
Herausgeber: Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Rechtsgrundlagen
- Hinweise zur Umsetzung der EU-DSGVO durch Schulen
- Formulare
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Rahmendienstvereinbarungen
- Fortbildungen zu Datenschutz und Urheberrecht
- Service und FAQ
- Datenlöschung – Archiv
- Netztechnik/Netzbrief
https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Datenschutz+an+Schulen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg – LfDI BW
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
Der Ratgeber – Beschäftigtendatenschutz
Herausgeber: LfDI BW
Ihre Daten – Ihre Rechte
Internetauftritt des Europäischen Kommission
https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform_de
Außerdem können Sie sich hier mithilfe folgender Grundlagen informieren:
- Verwaltungsvorschrift Datenschutz an oeffentlichen Schulen
- FAQ Datenschutz an Schulen
- Formular Verfahrensverzeichnis Kurzversion